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Raupen des Buchsbaumzünslers absammelnHässlich sind sie eigentlich nicht, aber mächtig gefräßig: die Raupen des Buchsbaumzünslers. mehr... |
BGH stärkt Mieterrechte bei Betriebskosten-VorauszahlungenErst die Betriebskosten falsch abrechnen - und dann dem Mieter kündigen. Das war bislang in Extremfällen möglich. mehr... |
Selbst genutztes Wohneigentum wird immer teurerGeht es mit der Wirtschaft aufwärts, steigt das Haushaltseinkommen. Sind die Finanzierungsbedingungen gut, wird Eigentum gekauft. mehr... |
Blütenfarbe der Hortensie lässt sich beeinflussenBlaue Hortensien kann man zwar auch kaufen - aber auch wer rosafarbene im Garten gepflanzt hat, kann sie mit der richtigen Bodendüngung ... mehr... |
Beim Umzug Wechsel des Stromanbieters prüfenWer umzieht, sollte über den Wechsel des Stromanbieters nachdenken. Das lohne sich besonders für Mieter, die bisher in der ... mehr... |
Südseiten-Zimmer mit Sonnenschutzglas vor Hitze schützenAn heißen Sommertagen kann Sonnenschutzglas dazu beitragen, dass es in Wohnräumen erträglich bleibt. mehr... |
Vorläufiger Stopp der Solarkürzung ist Chance für VerbraucherDie Pläne zur Kürzung der Solarförderung sind vorerst gestoppt - das kann eine Chance für Verbraucher sein, die bereits die ... mehr... |
Zerbrochene Energiesparlampe mit feuchtem Tuch aufhebenVorsicht, giftig! Wenn die Hülle einer Energiesparlampe zerbricht, kann Quecksilber austreten. mehr... |
Tomatenpflanzen: Triebe regelmäßig entfernenDie Seitentriebe von Tomatenpflanzen werden am besten einmal pro Woche weggebrochen. Im Fachjargon nennt man das ausgeizen. mehr... |
Viele frühblühende Gehölze brauchen RückschnittAn den ersten Ziergehölzen sind die Blüten bereits verblasst. Viele von ihnen können daher zurückgeschnitten werden - das sorgt für ... mehr... |
Wer Fett erhitzt und dabei die Küche verlässt, riskiert bei einem Brand einen Teil des Versicherungsschutzes. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund.
Die Richter werteten ein solches Verhalten als einen besonders schweren Pflichtenverstoß, der die Versicherung berechtige, ihre Leistungen um bis zu 50 Prozent zu kürzen (Aktenzeichen: 2 O 101/11).
In dem verhandelten Fall hatte eine Hausfrau auf einer Herdplatte zum Frittieren von Pommes Frites Fett erhitzt, dabei aber das Haus verlassen, um die Tochter abzuholen. Während ihrer Abwesenheit entzündete sich das Fett, und es entstand ein Schaden von knapp 11 000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte ihn nicht in voller Höhe übernehmen.
Die Richter gaben der Versicherung Recht. Sie hielten der Hausfrau vor, sich grob fahrlässig verhalten zu haben. Denn das Erhitzen von Fett zähle wegen dessen leichter Entflammbarkeit zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten im Haushalt. Die Frau hätte daher nicht die Küche und erst recht nicht das Haus verlassen dürfen.